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Verbrauchergerechte Sackgebühr

9/7/2012

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Der Kehrichtverwertungsverband Nidwalden arbeitet derzeit ein neues Abfallreglement aus. Dies wurde gefordert, nachdem das Bundesgericht eine Anpassung „befohlen“ hat.
Als Bewohner eines Singlehaushalts müsste mich das sogenannt „verursachergerechte System“ der Kehrichtentsorgung, sprich die Sackgebühr, eigentlich freuen, muss ich doch davon ausgehen, dass meine geringen Abfallmengen bisher überbezahlt entsorgt wurden. Heute wird mir 260.- Franken pro Jahr für die Kehrichtentsorgung verrechnet (Abfallmenge: Durchschnittlich ein 35 lt Sack alle 2 Wochen). In den umliegenden Kantonen liegen die Preise bei 2.- bis 2.50 Franken pro 35 lt Sack. Wer jetzt aber glaubt, ich käme künftig mit 75 Franken jährlich davon, wird sich wahrscheinlich täuschen.
Meine Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen leider ein etwas anderes Bild. In der Regel werden diese Sackgebühren zusätzlich zu den bestehenden Grundgebühren verlangt. Das kommt quasi einer Doppelbesteuerung gleich. Das heisst konkret: Nidwaldner müssen mit einer massiven Verteuerung der Abfallentsorgung rechnen (das notabene zu Gunsten eines Verbands der letztes Jahr 130000.- Franken Ertragsüberschuss auswies). Nebstdem der Steuerzahler auch die zusätzlich anfallenden Kosten für den Mehraufwand beim Entsorgen des Abfalls aus öffentlichen Kübeln und die steigenden Kosten in den Abwasserreinigungsanlagen berappen wird. Die Sackgebührlobby verschweigt nämlich, dass ein beträchtlicher Teil der angeblichen Abfallminimierung öffentlich und durch das Klo entsorgt wird! Weiter ist damit zu rechnen, dass auch individuelle Sammlungen (z.B. Sperrgut) separat kostenpflichtig werden.

Noch ist es nicht zu spät. Der bürokratische Blödsinn einer doppelten Erhebung von Kehrichtgebühren kann noch verhindert werden. Der KVVNW hat es in der Hand die Gebühr wirklich verursachergerecht zu gestalten, in dem die gesamten Entsorgungskosten mit dem Sackpreis abgeglichen werden, die Grundgebühr entfällt und vor allem die Entsorgung nicht verteuert wird. Ist dies nicht möglich, ist die Sackgebühr nicht einzuführen, sie entspräche nämlich nicht voll und ganz dem zweifelhaften Bundesgerichtsentscheid.
Deshalb erwarte ich, dass die Delegierten des KVVNW bei der Ausarbeitung der „noch fehlenden Details“ ein Zeichen setzen, das einem verursachergerechten System würdig ist.

Neue Nidwaldner Zeitung
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    Wäli Kammermann 
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