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Referendum Fahrkostenabzug

24/6/2015

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Nachdem der Nidwaldner Landrat am 27. Mai 2015 das Sparpaket in zweiter Lesung verabschiedet hat, muss die Bevölkerung stillschweigend Steuererhöhungen zur Kenntnis nehmen. Eine Opposition gegen die Änderungen im Steuergesetz war nicht auszumachen. Die Konsequenzen des Sparpakets auf Nidwaldner Familien mit Pendlern waren wohl nicht bewusst.

Die neue Plafonierung des Fahrkostenabzugs für Pendler hat einen tiefgreifenden Einfluss auf deren Steuerbelastung. Neu kann eine betroffene Familie/Person noch maximal 39 km Fahrweg mit PW pro Tag geltend machen. Dies ist nicht akzeptabel und unfair.

Die Arbeitsplätze in Nidwalden reichen nicht für alle Nidwaldner Berufstätigen. Rund 10‘000 Personen in Nidwalden sind gezwungen, Arbeitsplätze mit einer gewissen Distanz zu ihrem Wohnort anzunehmen und können neu ihre zwingenden Reisekosten nur noch beschränkt als Berufsauslagen geltend machen.  Sogar innerhalb Nidwalden wird das neue Abzugslimit von knapp 40km / Tag überschritten, wenn eine arbeitende Person am Mittag mit der Familie zusammen essen möchte. Familien werden dadurch besonders bestraft, gelangen sie doch durch die geringeren Abzüge in der Steuererklärung oft in eine höhere Steuerklasse. Es bestehen Befürchtungen, dass die Obergrenze des Abzugs später sogar weiter beschränkt werden soll, bereits wurden Plafonds Grenzen von CHF 3000 geäussert.

Privatpersonen aus Nidwalden sind nun der klaren Meinung, dass eine solch einschneidende Massnahme eines Volksentscheides bedarf. Thomas Bosshard und Wäli Kammermann (beide aus Dallenwil) starten ab sofort eine Unterschriftensammlung für ein Referendum zur Teilrevision des Steuergesetzes bezüglich Fahrkostenabzug. Sie wollen, dass diese der Bevölkerung zur Beurteilung vorgelegt werden muss. Die Initianten sind zuversichtlich, dass die Unterschriften termingerecht zusammenkommen und das Nidwaldner Volk die Möglichkeit erhält, seine Meinung zum Thema zu äussern.
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Wahlfreiheit beim Zahlen

20/6/2015

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Wirtschaftsweise, Professoren und (EX-)Finanzminister wollen das Bargeld abschaffen! Dieses sei ein Anachronismus in einer digitalen Welt. So gesehen wäre ja „zu Fuss gehen“ in unserer schnellen, mobilen Welt auch ein Solcher und trotzdem schaffen wir das nicht ab! Herr Pedergnana lehnt sich schon etwas weit zu Fenster hinaus, wenn er behauptet, Zitat: „Die Freiheit des Bargeldzahlens ist heute im Wesentlichen zur Freiheit des unkontrollierbaren Zahlungsverkehrs für Kriminelle verkommen“. Er beschimpft uns Bargeldbesitzer als Kriminelle, Steuerhinterzieher, Schwarzarbeiter und Lobbyisten für die Mafia, und für Drogen- und Menschenhändler. Wie frech ist denn das!

Bei der Abschaffung des Bar-Zahlungsmittels geht es in Wirklichkeit einzig darum, dass der Staat und die Finanzwirtschaft uns unter totaler Kontrolle haben will und jederzeit beim Einsatz unserer Mittel mitbestimmen, diese unbegrenzt besteuern, mit Gebühren belegen und im Falle einer Krise blockieren und für sich selber einsetzen kann. Die Bargeldabschaffung ist nichts anderes als ein „Patriot Act“ des Finanzwesens. Freiheitsberaubung im Namen des Kampfes gegen Terror, Geldwäscherei und Steuervergehen. Die weisen Bargeldabschaffer merken derweil nicht, dass Sie uns mit dieser Aktion die Steinzeit zurück katapultieren. Der Tauschhandel wird wieder blühen, zumindest so lange, bis auch das noch verboten wird.

Der Autor des Beitrags darf sich sehr gerne volldigital durchs Leben bewegen. Solange es am entsprechenden Ort Strom, Telefonempfang oder WLAN gibt, macht ihn das sicher glücklich. Ich hingegen plädiere für die Wahlfreiheit der Zahlungsmittel. Ein Glück, werden wenigstens wir Schweizer dereinst an der Urne dazu noch ein gewichtiges Wörtchen zu sagen haben! Es  wird sich dann wohl zeigen, ob sich tatsächlich eine Mehrheit der Bevölkerung vom Staats- und Finanzestablishment gefangen nehmen lässt.

Neue Nidwaldner Zeitung
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    Wäli Kammermann 
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