Einmal mehr gibt die Übernahme von EU Recht in der Schweiz Anlass zu Diskussionen. Das Bundesgericht beschloss, dass die Schweiz die EU-Regelungen zum Familiennachzug mitmachen muss. Scheinbar betrifft das auch den Nachzug der Eltern von in der Schweiz wohnhaften Migranten.
Es ist schlussendlich egal, ob die Person deren Eltern zuziehen wollen, eingebürgert ist oder nicht. Das ganze System ist faul! Die migrationsbelastete Schweiz braucht diese Art von Familiennachzug nicht und deshalb ist das grundsätzlich abzulehnen. Es gäbe zu viel Verkehr und alles werde verbaut, hört man. Dass die Kosten im Gesundheits- und Sozialwesen weiter angeheizt und die heute schon überlasteten Alters- und Pflegeeinrichtungen zusätzlich belastet werden, kann man wohl auch nicht abstreiten. Auf der anderen Seite bringen diese Nachzügler weder im Arbeitsmarkt, noch auf dem Steueramt irgend einen Gegenwert. Dass die Zuzüger im Heimatland das gemeinsame Zusammenleben gewohnt sind und man ihnen das auch hier gewähren möchte, hört sich an wie ein schlechter Witz. Wollten sie das wirklich, hätten sie jederzeit die Option das zurück in ihrer alten Heimat zu tun. Als nächstes folgt dann wahrscheinlich der «Sippennachzug», mit Onkeln, Tanten und Cousins – man ist es sich ja «zuhause» gewohnt, sie alle um sich zu haben. Bezahlen werden wir das ganze Debakel mit unseren Versicherungsprämien und Steuern. Die einzige Gewinnerin ist die Sozialindustrie und deren links-grüne Exponenten – sie speisen ihre Branche mit neuer Arbeit und blasen Ganze bis zum geht nicht mehr auf. Bald sind Wahlen in der Schweiz. All jene, die mit solchen Machenschaften nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit Gegensteuer zu geben. Es bleibt zu hoffen, dass wir über diesen Weg etwas mehr Vernunft nach Bern portieren können. 18.8.2023 Luzerner Zeitung
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AutorWäli Kammermann Archives
Oktober 2023
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